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   OVG Hamburg, 03.02.1999 - Bf V 49/96   

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https://dejure.org/1999,10935
OVG Hamburg, 03.02.1999 - Bf V 49/96 (https://dejure.org/1999,10935)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.1999 - Bf V 49/96 (https://dejure.org/1999,10935)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - Bf V 49/96 (https://dejure.org/1999,10935)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenbemessung; Fleischbeschau; Pauschaler Aufschlag; Landesrecht; EU-Recht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht -

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin zu 1 ist das Bundesverwaltungsgericht darin der vom OVG Hamburg in seinem Urteil vom 3. Februar 1999 - Bf V 49/96 - (NordÖR 1999, S. 420) vertretenen Auffassung, der Bundesgesetzgeber habe in § 24 Abs. 2 FlHG den Ländern die Festlegung der EG-Pauschalgebühren verbindlich vorgegeben, nicht gefolgt, sondern hat darin eine Bundesrechtsverletzung gesehen.
  • VGH Hessen, 26.04.2001 - 5 N 947/00

    Fleischbeschaugebühr - Abweichung von der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühr

    Soweit der Bevollmächtigte der Antragstellerin sich für seine Ansicht auf das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1999 (- Bf V 49/96 -, HmbJVBl. 1999, 119) beruft, führt diese Argumentation nicht weiter.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.1999 - 2 M 26/99

    Aufschiebende Wirkung gegen Gebührenbescheid; Vorbringen zu Zulassungsgründen;

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des OVG Hamburg (Urteil vom 03.02.1999, Bf V 49/96, NordÖR 1999, 420/421), wonach der Bundesgesetzgeber in § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG "eine eigene Regelung getroffen" und die "europarechtlich festgelegten Gebühren für maßgeblich erklärt" hat mit der Folge, daß die Regelung der Höhe der Gebühr nicht (mehr) durch Landesrecht erfolgen kann.
  • VG Minden, 15.05.2003 - 9 K 1671/02

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von

    Es ist nicht ersichtlich, dass der vom Richtliniengeber gewählte Mengenmaßstab von 3, 00 EUR/t Fleisch auf die Gesamtheit der Mitgliedstaaten bezogen auf unzutreffenden Berechnungen beruht und damit in ungerechtfertigter Höhe pauschaliert wurde - vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 03. Februar 1999 - OVG Bf V 49/96, T.
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